Ohne Ausweg

Interview von Katja Leclerc
Fotografie von Thomas Pirot

Lesedauer: 9 Min.

Was für eine Verantwortung. Gisela Friedrichsen, lange Zeit als eine der führenden Gerichtsreporterinnen Deutschlands für »Der Spiegel« tätig, prägt bis heute unser Bild von Prozessen, Angeklagten und auch der Gerichtsarbeit. Und Friedrichsen hat Fans: sei es im Podcast »Im Zweifel für den Angeklagten« oder in anderen unzähligen Interviews – wir hören ihr gern zu. Das hat Gründe. Im Gespräch mit Apollon nennt sie manche Verbrecher:innen beim Vornamen, als ob sie alte Bekannte wären, spricht von den »beiden Uwes«, wenn sie Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt meint. Kein Wunder, verfolgte sie doch den NSU-Prozess nahezu jeden Tag im Gerichtssaal. Gisela Friedrichsen hilft uns dabei, unlösbar scheinende Fragen zu beantworten, auf die es eigentlich gar keine Antworten gibt.

Welche Fälle von Radikalisierung sind Ihnen noch ganz besonders lebendig in Erinnerung?

Ich erinnere mich natürlich an den Fall von Jennifer W., einer Frau, die aus Niedersachsen stammt und in den Irak zum sogenannten Islamischen Staat (IS) gegangen ist, die wieder nach Deutschland kam, als sie schwanger war, und dann, als das Kind aus dem Gröbsten raus war, nach kürzester Zeit wieder zurückkehren wollte. Dabei ist sie durch einen verdeckten Ermittler aufgeflogen und wurde in München vor Gericht gestellt, weil sie dem Mann Dinge erzählt hatte, die den Verdacht aufkommen ließen, dass sie sich der Beihilfe zum Mord an einem fünfjährigen Kind schuldig gemacht hatte.

Was ist es, was diesen Fall so einprägsam macht?

Die vordringliche Fragen ist: Wie kommt es, dass eine junge Frau aus Niedersachsen, in einer mittleren Stadt aufgewachsen, hier sozialisiert, plötzlich ein Interesse am IS entwickelt? Warum ist sie bereit, in ein Kriegsgebiet zu ziehen, sich dort verheiraten zu lassen mit irgendeinem ihr unbekannten Kämpfer? Der erste Ehemann ist im Gefecht gefallen. Dann wurde sie mit dem nächsten verheiratet. Von anderen IS-Rückkehrern weiß man, dass sie entsetzt aus dem Kriegsgebiet nach Deutschland geflohen sind. Aber Jennifer W. wollte wieder zurück in den Irak gehen. Das ist eine Konstellation, die einen stutzen lässt.

Mir sind alle Fanatiker suspekt. Und machen mir Angst, ob das religiöse sind oder politische, weil sie für Vernunft nicht mehr erreichbar sind.

Wie erklären Sie sich die Radikalisierung von Jennifer W.?

Während des Strafverfahrens kam heraus, dass sie etwa im Alter von einundzwanzig Jahren übers Internet mit Salafisten Kontakt bekam. Diese Leute begeisterten sie für den Islam, überzeugten sie davon, sich strengen Regeln zu unterwerfen und in die Ursprungsländer des Islam gehen zu wollen.

 

Und das reicht, damit sie ihr altes Leben hinter sich lässt?

Jennifer W. war damals eine junge Frau, die keine abgeschlossene Schulbildung, keine Berufsausbildung und keine Arbeit hatte. Sie lebte noch bei ihrer Mutter, mit ihrem Stiefvater verstand sie sich nicht. Die häuslichen Verhältnisse waren nach meinem Eindruck schwer gestört.

Der familiäre Halt war abhanden gekommen, sodass sie empfänglich wurde für extremistische Einflüsse.

Diese Haltlosigkeit findet sich in weiteren Bereichen. Jennifer W. hatte keine Wurzeln. Sie sagte, sie habe keine Freunde gehabt. Sie war abgeschnitten von der Gesellschaft, gammelte zu Hause herum. Ihr einziger »Gesprächspartner« war ihr Handy. Und so kam sie dann eben in diese Community, in der sie mit offenen Armen empfangen wurde und wo man ihr offensichtlich das Blaue vom Himmel herunter versprochen hat: dass sie im Irak eine Familie bekomme, dass sie Geld und ein Zuhause haben würde.

War diese Vorgeschichte ihrer Radikalisierung Bestandteil des Gerichtsverfahrens?

Die Angeklagte hatte schon die Möglichkeit, sich zu äußern, und hat dies auch im Vorfeld gegenüber der Polizei getan. Vor Gericht aber geht es darum: Ist diese Person schuldfähig oder nicht? Das ist die Frage an einen Psychiater oder Gutachter – wenn denn einer hinzugezogen wird, falls man Zweifel an der Schuldfähigkeit hat. Das war bei ihr aber von vornherein auszuschließen. Sie wusste, was sie getan hat und auch, dass sie sich des Anschlusses an eine ausländische terroristische Vereinigung schuldig gemacht hat.

Bei allem, was ich über den Fall gelesen habe, ging es vor Gericht zum großen Teil um die Frage, ob Jennifer W. Mitschuld am Tod eines fünfjährigen jesidischen Mädchens trug. Das Kind war mit seiner Mutter im Haushalt versklavt und wurde von Jennifer W.s Mann in der sengenden Sonne angebunden, woraufhin es qualvoll verstorben sein soll.

Sie wurde verurteilt wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Das hat sie auch zugegeben. Vor Gericht ging es dann aber vor allem um das, was sie nicht zugeben wollte: inwieweit sie schuld war an dem Tod dieses Kindes. Ob das Kind wirklich tot ist, weiß kein Mensch. Aber es bestand schwerwiegender Verdacht. Die Mutter dieses Kindes ist über mehrere Tage vernommen worden. Es war erschütternd für mich zu beobachten, wie eine Frau, die aus einem ganz anderen Kulturkreis kommt, nicht lesen und nicht schreiben kann, vor einem deutschen Gericht zurechtkommen muss. Man hatte die Mutter erst gefunden, als das Verfahren schon lief, und plötzlich war sie die Hauptbelastungszeugin. Vor Gericht hat sich herausgestellt, dass viele ihrer Angaben widersprüchlich waren. Man kann jedoch einer Frau, die die Uhr nicht kennt, kaum zum Vorwurf machen, dass sie nicht genau auf die Frage antworten kann, wie lange das Kind im Hof bei fünfzig Grad Hitze gestanden oder gehangen hat.

Wie hat sich Jennifer W. dazu verhalten?

Sie hat sich in ihrem Schlusswort fürchterlich beklagt über das Leben bei ihrer Mutter in Deutschland, die sie dauernd kontrolliert habe, immer wissen wollte, wo sie hingeht und was sie macht. Im gleichen Atemzug hat sie dem Gericht vorgehalten, man habe hier überhaupt keine Ahnung, wie das ist in so einer islamischen Ehe, und geklagt, dass man da als Frau doch stets kontrolliert werde. Dazu stand nun im Widerspruch, dass Jennifer W. wieder zurück in den Irak wollte. Sie hat auch beteuert, dass für sie der Islam die einzig wahre Religion und Lebensweise ist. Zwar hat sie den Tod des Kindes bedauert, sich aber nicht von ihrem Leben im IS distanziert.

Im Prozess wurden grausame Dinge verhandelt.Wie entscheiden Sie, was sie über ein Gerichtsverfahren schreiben?

Angeklagte haben meist Angehörige, häufig Kinder. Nicht alles, was vor Gericht behandelt wird, muss öffentlich sein. Sich dessen bewusst zu sein, finde ich immer wichtiger, je länger ich als Gerichtsreporterin arbeite.

Warum?

Ich bin sehr viel vorsichtiger und diskreter geworden und bemühe mich stets, zwar ein wahres Bild zu entwerfen, aber gleichwohl auch den Gedanken nicht zu ignorieren, dass alles, was ich schreibe, auch von jenen Menschen gelesen wird, die in irgendeiner Form zu dem Fall dazugehören. Kein Angeklagter ist isoliert zu betrachten. Oftmals sind die Menschen um ihn oder sie herum ebenfalls Leidtragende der Straftat.

Wenn jemand einen Anschlag auf den Weihnachtsmarkt begeht, richtet sich der nicht gegen eine Einzelperson, sondern gegen die ganze Gesellschaft. Ebenso die Taten von Mundlos und Böhnhardt. Diese Leute wollten das Miteinander destabilisieren. Sie waren eine Bedrohung für die ganze Gesellschaft, insbesondere für Ausländer in Deutschland.

Die Entscheidung, was öffentlich wird, was Sie schreiben, ist immer subjektiv. Aber wie sehr sind sie getrieben, »die« Wahrheit zu finden?

Als ich angefangen habe, damals beim »Spiegel«, da wollte ich unbedingt möglichst nahe an die Personen herankommen, um alles so genau, wie es irgendwie geht, darzustellen. Bis ich irgendwann gemerkt habe, dass dieses Bild, das jemand in diesem Moment vor Gericht abgibt, an ihm haften bleibt, wenn es Jahre später noch nachzulesen ist. Berichterstattung überdauert den Prozess.

Lesen Sie, was andere im Vorfeld einer Verhandlung schreiben?

Das kommt immer auf den Fall an. Lesen heißt ja nicht, dass ich all das Gelesene auch ernst nehme. Was andere schreiben, ist für mich nicht der Maßstab. Es gibt ja auch Fälle, bei denen vorher nichts bekannt ist. Das war beim medial größten Prozess der vergangenen Jahre so, beim NSU. Von Beate Zschäpe wusste man gar nichts. Es gab keine öffentlichen Äußerungen von ihr. Man kannte nur die Polizeifotos, und man wusste, dass sie mit den beiden Uwes mal ein Verhältnis hatte, erst mit dem einen und dann mit dem anderen. So wurde sie in den Medien schnell zur »Räuberbraut« stilisiert, es wurde behauptet, sie habe Sex zur Belohnung eingesetzt ...

Beeinflusst Sie so etwas gar nicht?

Ich nehme es zur Kenntnis, aber ich persönlich bin von solchen Meinungen frei. Ich verlasse mich auf meine eigenen Beobachtungen: Wie kommt sie in den Saal? Wie bewegt sie sich? Wie kommuniziert sie? Wie reagiert sie auf das Gericht? Ich spreche mit dem Verteidiger, mit der Staatsanwaltschaft, höre ganz unterschiedliche Einschätzungen. Dann vergleiche ich dies mit meinen Eindrücken, und so nähert man sich dann langsam der Person und dem Tatgeschehen. Das ist der Vorteil davon, dass ich im Verfahren gegen Beate Zschäpe von Anfang an dabei war.

Der NSU-Prozess dauerte 438 Tage. Sie waren immer da?

Ich bin gewöhnlich an jedem Verhandlungstag da und höre mir alles an, selbst wenn es noch so langweilig ist! Wenn es gar nicht anders ging, habe ich mich vielleicht mal vertreten lassen von jemandem, der dann protokolliert hat.

 

Wodurch heben sich extremistische Taten ab, was macht sie so viel aufsehenerregender als Taten, die im häuslichen Umfeld passieren oder denen persönliche Motive wie Habgier zugrunde liegen?

Das unterscheidet sich ganz grundsätzlich. Terroristische oder extremistische Taten sind für alle von Belang: Wenn jemand einen Anschlag auf den Weihnachtsmarkt begeht, richtet sich der nicht gegen eine Einzelperson, sondern gegen die ganze Gesellschaft. Ebenso die Taten von Mundlos und Böhnhardt. Diese Leute wollten das Miteinander destabilisieren. Sie waren eine Bedrohung für die ganze Gesellschaft, insbesondere für Ausländer in Deutschland. Sie wollten, dass Menschen mit ausländischen Wurzeln Angst davor haben, hier umgebracht zu werden, dass sie verschwinden. Ein neuer Nationalsozialismus sollte entstehen. Das ist nicht vergleichbar mit der Tötung der Ehefrau oder des Ehemannes.    

Und wie verhält es sich mit der Begründung dafür, warum jemand solche Taten begeht?

Taten, die im Affekt begangen werden, sind oftmals nachvollziehbar. Man versteht, dass jemand durchdreht, wenn er beispielsweise in einer Beziehung mit dem Rücken an der Wand oder unter Alkoholeinfluss steht. Das ist im Bereich dessen, wie Menschen in Extremsituationen reagieren. Aber diese Radikalität, dieser Fanatismus, den man ja im normalen Leben nicht kennt, das ist etwas anderes. Mir sind alle Fanatiker suspekt. Und machen mir Angst, ob das religiöse sind oder politische, weil sie für Vernunft nicht mehr erreichbar sind. Bei dem Schriftsteller John le Carré fand ich eine wunderbare Stelle: »Falls Sie vorhaben, Ex-Fanatiker anzuheuern – denken Sie stets daran, was die waren, denn das steckt immer noch in ihnen.«

Das ist natürlich eine steile These.

Man ändert doch nicht seine Denkweise, nur weil man andere Schlussfolgerungen zieht. Wenn sich jemand einmal radikalisiert hat, dann wird man ihm nicht einfach eine nette Therapie im Gefängnis verordnen können und danach einen ganz normalen, friedlichen Menschen erhalten. Solche Menschen tragen etwas in sich, was uns nicht zugänglich ist. Und das macht es natürlich für die Prognose nach der Haft ganz, ganz schwierig.

Was meinen Sie konkret?

Jennifer W. zum Beispiel fühlte sich in der islamistischen Community gut aufgehoben. Stellen Sie sich vor, sie sitzt nun im Gefängnis, wo sie von anderen Mithäftlingen wegen ihrer radikalen Ansichten abgelehnt wird. Zudem ist sie wegen Beihilfe zum Kindesmord verurteilt worden, damit ist sie sowieso unten durch. Wenn sie im Gefängnis überhaupt jemanden findet, dem sie sich anschließen könnte, dann jemanden, der so denkt wie sie. Wenn sie rauskommt, wird sie mit einiger Wahrscheinlichkeit wieder dorthin zurückkehren, wo sie einst mit offenen Armen empfangen wurde.

Läuft das nicht der Grundannahme unseres Rechtssystems zuwider, das im Kern nicht auf Strafen angelegt ist, sondern auf die Wiedereingliederung in die Gesellschaft?

Der Staat muss auf Gesetzesverstöße reagieren. Mit Strafe, was anderes haben wir nicht. Mit Verhaltenstherapien kann man vielleicht Pädophilen helfen, die, wenn sie der Drang wieder überkommt, dann nicht zur Tat schreiten, sondern sich Rat und Hilfe suchen. Doch wie wollen Sie jemanden wie Jennifer W. ändern, die in Deutschland sozialisiert worden ist, die weiß, wie ein Rechtsstaat funktioniert und dass man nicht einfach Menschen als Sklaven halten darf? Und die trotzdem so handelt.

Heißt das, es gibt für Radikale keinen Weg zurück zur Normalität?

Bei Beate Zschäpe hat der Gutachter, der sich sehr ausführlich mit ihr beschäftigt hat, bei der Frage nach der Prognose vor einem Szenario gewarnt: Frau Zschäpe wird eine sehr lange Haft verbüßen müssen angesichts dieser Fülle an Taten. Möglicherweise wird sie von der rechten Szene als Märtyrerin aufgebaut werden. Wenn sie einst aus dem Gefängnis kommt, wird sie wahrscheinlich nur dort überhaupt eine Zuflucht finden. Denn etwas anderes steht ihr nicht zur Verfügung. Sie hat keine eigene Identität, außer der, die sie damals als Dritte im Bunde einer Terrorbande entwickelt hat. Also wird sie sich wohl am ehesten in diese spezielle Gesellschaft wieder eingliedern.

Dieser Artikel ist thematisch an die Produktion Giuditta der Bayerischen Staatsoper angelehnt.

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